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Finanzlexikon: ausschliessbarkeit

ausschliessbarkeit

Unter Ausschließbarkeit versteht man in den Wirtschaftswissenschaften eine Eigenschaft eines Gutes. Diese liegt vor, wenn potenzielle Nutzer eines Gutes vom Konsum ausgeschlossen werden können. Ausschließbarkeit ist zwingend notwendig, wenn für ein Gut ein Preis erhoben werden soll.

Ausschließbarkeit ist zwingend notwendig, wenn ein Gut vom Markt angeboten werden soll. Liegt diese nicht vor ist es unmöglich nicht zahlende Nutzer vom Konsum des Gutes auszuschließen. Dadurch entsteht ein sogenanntes Trittbrettfahrer-Problem.

Güter, die ausschließbar sind, heißen Individualgüter oder private Güter, wenn sie einer Rivalität der Nutzer ausgesetzt sind. Gilt dieses Rivalitätsprinzip nicht, so spricht man von Klubkollektivgut.

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